Brandschutz ist Chefsache! Brandschutzgefahren umgeben uns überall, privat, unterwegs und im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz. Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache.

Brandschutz gehört auch zum Budget

Viele Unternehmen investieren gerade nur so viel in den Brandschutz, wie unbedingt erforderlich ist. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen oder Freiberufler weisen teils deutliche Defizite im betrieblichen Brandschutz auf. Brände führen bekanntlich oft zu schweren Personen- und Sachschäden. Die Brandursachen sind vielfältig: z. B. technische Defekte, offenes Feuer, feuergefährliche Arbeiten, Nachlässigkeiten im menschlichen Verhalten oder Brandstiftung.

Brandschutz und Arbeitsschutz

Weiter ist der Schutz der Beschäftigten vor den Brandgefahren bedeutend. Arbeitgeber haben arbeitsschutzgesetzlich folgende Verpflichtung zum vorbeugenden Brandschutz:

„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.“

Brandschutzbeauftragte

Diese Fülle an Aufgaben und Anforderungen, die an den Unternehmer gestellt werden, können an bestellte Brandschutzbeauftragte delegiert werden. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt und berät die Unternehmensleitung in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind etwa

  • Wahrung des genehmigten Brandschutzkonzepts,
  • Aufstellen und Aktualisierungen der Brandschutzordnungen,
  • die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb
  • und die Besorgung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel.

Bei der individuellen Prämiengestaltung einer Feuerversicherung können neben den organisatorischen Brandschutzmaßnahmen auch die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten eine positiv gewürdigt werden. Neben der freiwilligen Bestellung gibt es auch die gesetzlich vorgeschriebene Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (z. B. für Industriebauten, Krankenhäuser oder Verkaufsstätten).

Der Brandschutzbeauftragte kann intern aus dem Unternehmen selbst oder extern durch einen entsprechenden Dienstleiter bestellt werden. Brandschutz im Betrieb stellt eine enorme Herausforderung für den Unternehmer dar. Werden Sie den Anforderungen und Ihrer Verantwortung zur eigenen Sicherheit und die Ihrer Beschäftigten gerecht.

Brandschutzmaßnamen des Unternehmers

Welche Brandschutzmaßnahmen können Unternehmer/Arbeitgeber betrieblich veranlassen, damit das Brand- und Schadenrisiko minimal bleibt?

Hierzu einzelne Maßnahmen, die dem vorbeugenden Brandschutz dienen:

1. Baulicher Brandschutz

  • Feuerbeständige Wände und Decken
  • Brandschutzverglasungen
  • Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Brandschutztüren, -Tore, Feststellanlagen, Brandschutzklappen)
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Feuerüberschlagswege in Wand- und Deckendurchbrüchen für Rohr- und Kabelleitungen durch Schottsysteme absichern
  • Brandschutz-Beschichtungen
  • Feuerbrücken bei Lagerung von brennbarem Material vermeiden

Der vorbeugende Brandschutz muss auch während Bau- und Instandsetzungsarbeiten
gewährleistet sein!

2. Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen

  • Brandschutzordnungen erstellen, veröffentlichen und beachten
  • Brandmeldeanlagen regelmäßig überprüfen
  • Notrufnummern (Feuerwehr, Polizei, Unfallarzt, Unfallkrankenhaus) auf jedem Telefon verzeichnen Alarmplan erstellen, veröffentlichen und beachten (in größeren Betrieben mit ab ca. 200 Beschäftigten)
  • Löschgerät jederzeit gut sichtbar, leicht zugänglich bereitstellen und funktionsbereit und vollständig befüllt halten
  • praktische Löschübungen mit Feuerlöscher und Wandhydranten in regelmäßigen Abständen durchführen Standorte der Löschgeräte und Brandmeldeeinrichtungen kennzeichnen
  • regelmäßige fachgerechte Wartung durchführen lassen

3. Flucht- und Rettungswege

  • Flucht- und Rettungswegplan erstellen, veröffentlichen, beachten und in regelmäßigen Abständen entsprechend üben
  • für ausreichend sichere Flure und Treppen sorgen
  • Fluchtwege nicht verstellen
  • Fluchtwege und Notausgänge kennzeichnen
  • Notausgänge freihalten
  • Notausgänge nicht verschließen

Achtung: Flucht- und Rettungswege sind gleichzeitig Angriffswege für die Feuerwehr

4. Löschwasserversorgung

  • Löschwasserstellen freihalten
  • Fahrzeuge nicht auf Unterflurhydranten abstellen
  • Saugstellen an offenen Löschwasserstellen in Ordnung halten

5. Personenunterweisung und Brandschutzübungen

  • regelmäßige Belehrungen über ungewollte oder unbewusste Nachlässigkeiten
  • regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter über richtiges Verhalten im Brandfall
  • praktische Übungen mit Feuerlöschern und Wandhydranten durchführen
  • Bedienung der Brandmeldeeinrichtungen kenntlich machen
  • Sicherheitskennzeichnungen anbringen und die Einhaltung überwachen
  • Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Selbsthilfelöschkräfte, Evakuierungshelfer benennen und Brandschutzbeauftragten bestellen und veröffentlichen

6. Zündquellen und Feuerbrücken vermeiden

  • Rauchverbot einführen und beachten
  • Heißlaufen von Maschinen vermeiden
  • elektrische Anlagen in Ordnung halten
  • Selbst-Entzündungsmöglichkeiten erkennen
  • Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten nur in dafür bestimmten Räumen, die vom Freien aus zugänglich sind
  • Schweißen, Löten oder Trennen nur mit Erlaubnisschein und durch Fachkräfte sowie Brandsicherheitswache
  • Feuerbrücken bei Lagerung von brennbarem Material vermeiden

7. Unterstützung der Feuerwehr

  • Feuerwehrplan in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr erstellen
  • Zufahrtswege und Bewegungsflächen für Feuerwehr kennzeichnen
  • absolutes Halteverbot auf diesen Wegen und Flächen beachten
  • Zugänge zu den Gebäuden kennzeichnen
  • durch einen Feuerwehr-Schlüsselkasten den Zugang stets gewährleisten
  • Durch Spenden

8. Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen und -anlagen

  • jährliche brandschutztechnische Begehungen in allen Betriebsräumen
  • in regelmäßigen Abständen sämtliche Brandschutzeinrichtungen und -anlagen von qualifizierten Fachfirmen nach dem Stand der Technik auf weitere Funktionsbereitschaft prüfen und warten lassen

9. Versicherungen

  • Versicherungsbedingungen den betrieblichen Verhältnissen anpassen, insbesondere bei wesentlichen Änderungen in den betrieblichen Verhältnissen. Auch die Beschäftigten können an Ihrem Arbeitsplatz zur Brandverhütung beitragen. Kommt es trotz aller betrieblicher Brandschutzvorkehrungen dennoch zum Brandausbruch lassen sich die Auswirkungen durch Schadenfeuer durch richtiges Verhalten erheblich reduzieren. Regelmäßige Brandschutzübungen optimieren die Brandvorsorge.

Quelle: bfbf e.V